Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Kündigung erhalten?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsverhältnis kündigen möchte oder Sie bereits eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, lassen Sie sich schnellstmöglich anwaltlich beraten! Das deutsche Arbeitsrecht sieht in vielen Fällen nur eine sehr kurze Frist von 3 Wochen vor, um sich als Arbeitnehmer zu wehren (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Gesprächstermin für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Beratung im Arbeitsrecht von A-Z

Auch bei allen anderen Fragen zum Ihrem Arbeitsverhältnis berate ich Sie gerne:

  • Abmahnung
  • Vorwürfe durch den Arbeitgeber (schlechte Leistung, Pflichtverletzungen, Fehlzeiten)
  • Nichtbeschäftigung und Freistellung
  • Stellenabbau im Unternehmen
  • Betriebsübergang
  • Sozialleistungen, Bonusberechnung und Provision
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Teilzeitanspruch
  • etc…
In einem ausführlichen persönlichen Gespräch entwickle ich mit Ihnen eine Strategie, wie ein drohender oder bereits bestehender Konflikt im Arbeitsverhältnis gelöst werden kann. 
 
Dabei vertrete ich Sie sowohl in Gesprächen mit Ihrem Arbeitgeber und wenn nötig auch vor dem Arbeitsgericht – in allen Instanzen deutschlandweit.